Teilungsamt
Adresse: | Oberdorf 8, 6156 Luthern |
Telefon: | 041 978 80 10 |
E-Mail: | Gemeindeverwaltung@Luthern.ch |
Öffnungszeiten: | Montag, 8:30 - 11:30, 14:00 - 18:00 Dienstag - Freitag, 8:30 - 11:30, 14:00 - 17:00 |
Das Teilungsamt ist zuständig für alle nach gesetzlicher Vorschrift der Teilungsbehörde übertragenen Aufgaben. In jedem Nachlassfall erstellt das Teilungsamt unter anderem das Nachlassinventar, ermittelt die gesetzlichen Erben und eröffnet die letztwilligen Verfügungen. Weitere Aufgaben hat das Teilungsamt zu erfüllen, wenn eine amtliche Erbteilung erforderlich ist oder von den Erben verlangt wird.